EXPOSÉ Maklersoftware für Immobilienmakler

Widerrufsbutton-Pflicht? Kein Problem.

Sichern Sie Ihre Provision!

EXPOSÉ übernimmt den kompletten digitalen Widerrufsprozess – gesetzeskonform, automatisch und rechtssicher!

Widerrufsbutton gemäß § 356a BGB – seit dem 19.06.2026

Wichtiger Hinweis für Immobilienmakler

Zum 19.06.2026 traten neue gesetzliche Vorgaben für den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere Immobilienmakler, die Maklerverträge, Exposé-Abrufe oder Immobilienanfragen über ihre Website, Immobilienportale oder CRM-Systeme digital abwickeln.

Mit der Einführung des § 356a BGB werden Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern eine elektronische Widerrufsfunktion – häufig auch als Widerrufsbutton oder Online-Widerrufsmöglichkeit bezeichnet – bereitzustellen. Die neue Regelung gilt für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden.

Für Immobilienmakler betrifft dies insbesondere digitale Prozesse wie:

  • Exposé-Abrufe über die eigene Website
  • Online-Anfragen zu Immobilienangeboten
  • Terminvereinbarungen für Besichtigungen
  • den elektronischen Abschluss von Maklerverträgen
  • Cloud-Exposés und CRM-gestützte Interessentenprozesse

Zusätzlich hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.10.2025 (Az. I ZR 159/24) bestätigt, dass bei elektronisch geschlossenen Maklerverträgen die gesetzlichen Anforderungen an die sogenannte Button-Lösung zwingend einzuhalten sind. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben und im Einzelfall zur Unwirksamkeit des Maklervertrags führen.

Makler sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ihre Website, ihr CRM-System und ihre digitalen Vertragsprozesse die Anforderungen an die neue Widerrufsbutton-Pflicht und die gesetzliche Button-Lösung erfüllen.

Der neue Widerrufsbutton für Immobilienmakler

Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen nach § 356a BGB wird auf den Cloud-Abrufseiten von EXPOSÉ künftig ein deutlich hervorgehobener Widerrufsbutton mit der Bezeichnung

„Vertrag widerrufen“

angezeigt.

Der Widerrufsbutton wurde bewusst so gestaltet, dass er sich klar von anderen Bedienelementen unterscheidet und die gesetzlichen Anforderungen an Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und dauerhafte Erreichbarkeit erfüllt. Dadurch können Immobilienmakler die gesetzlichen Vorgaben für digitale Vertragsabschlüsse und Exposé-Abrufe rechtssicher umsetzen.

Über die integrierte Widerrufsfunktion kann der Interessent:

  • die aktuell aufgerufene Immobilie widerrufen,
  • weitere bereits angeforderte Immobilien auswählen oder angeben,
  • die zur eindeutigen Zuordnung erforderlichen Vertrags- und Kontaktdaten übermitteln.

 

Die Widerrufsfunktion bleibt für den Nutzer jederzeit leicht zugänglich und entspricht damit den gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Widerruf im Fernabsatz.

Vollständige Umsetzung der gesetzlichen Pflichtangaben

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Verbraucher im Rahmen eines elektronischen Widerrufs bestimmte Angaben bereitstellen oder bestätigen können müssen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Name des Verbrauchers
  • Identifikation des betroffenen Maklervertrags bzw. Exposé-Abrufs
  • elektronische Kontaktmöglichkeit für die gesetzlich vorgeschriebene Eingangsbestätigung

 

Diese gesetzlichen Pflichtangaben wurden vollständig in den digitalen Widerrufsprozess integriert.

Zusätzlich ermöglicht EXPOSÉ die Eingabe weiterer Kontaktdaten und Informationen. Dadurch wird die eindeutige Zuordnung der Widerrufserklärung erleichtert und eine nachvollziehbare Dokumentation für Makler und Interessenten unterstützt.

So entsteht ein transparenter, rechtssicherer und praxisgerechter Widerrufsprozess für moderne digitale Maklerverträge und Cloud-Exposés.

Zweistufige Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB

Der neue § 356a BGB schreibt für den elektronischen Widerruf von Fernabsatzverträgen ausdrücklich eine zweistufige Widerrufsfunktion vor. Diese gesetzliche Vorgabe wird in EXPOSÉ vollständig umgesetzt.

Schritt 1: Widerruf aufrufen

Der Interessent öffnet die Widerrufsfunktion über den deutlich sichtbaren Widerrufsbutton

„Vertrag widerrufen“

auf der Cloud-Abrufseite.

Schritt 2: Widerruf bestätigen

Nach Eingabe bzw. Bestätigung der erforderlichen Angaben erfolgt die Übermittlung der Widerrufserklärung über den gesetzlich vorgesehenen Bestätigungsbutton

„Widerruf bestätigen“

Erst durch diese zweite bewusste Handlung wird die Widerrufserklärung tatsächlich abgesendet.

Durch diesen zweistufigen Prozess wird verhindert, dass ein Widerruf versehentlich ausgelöst wird. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Anforderungen an digitale Widerrufsprozesse und elektronische Maklerverträge vollständig erfüllt.

Automatische Eingangsbestätigung des Widerrufs

Nach erfolgreicher Übermittlung der Widerrufserklärung erhält der Interessent automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Diese enthält unter anderem:

  • Datum und Uhrzeit des Eingangs
  • die übermittelten Kundendaten
  • die betroffenen Objekt- und Vertragsdaten
  • den Inhalt der Widerrufserklärung
  • die gesetzlich erforderliche Dokumentation des Vorgangs

 

Die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert den Eingang der Widerrufserklärung nachvollziehbar und rechtssicher.

Wichtig: Mit der Eingangsbestätigung wird zunächst ausschließlich der Eingang des Widerrufs bestätigt. Ob tatsächlich ein wirksamer und fristgerechter Widerruf vorliegt, ist davon rechtlich zu unterscheiden und wird anschließend gesondert geprüft.

Dieses Vorgehen entspricht den gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen der Gesetzesbegründung und unterstützt eine rechtssichere Abwicklung digitaler Maklerverträge und Cloud-Exposés.

Der digitale Widerrufsprozess – vom Widerruf bis zur Eingangsbestätigung

Widerruf des Maklervertrages auf der Webseite
Online-Widerrufserklärung des Maklervertrags
Bestätigungsseite des Eingangs des Widerrufs
Bestätigungsseite des Widerrufs
Bestätigungs-E-Mail des Vertrags-Widerrufs von der Webseite
Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail

Erweiterte Dokumentation des Maklervertrages

Ein besonderer Vorteil unserer Lösung liegt in der umfassenden Dokumentation sämtlicher Schritte des digitalen Vertragsschlusses. Dadurch erhalten Immobilienmakler eine nachvollziehbare und rechtssichere Grundlage für die spätere Nachweisführung im Zusammenhang mit Maklerverträgen, Exposé-Abrufen, Widerrufsfristen und Provisionsansprüchen.

In den Bestätigungen zum Exposé-Abruf werden unter anderem folgende Informationen dokumentiert:

Dadurch erhalten sowohl Interessenten als auch Makler eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation aller wesentlichen Vorgänge rund um den elektronischen Vertragsschluss.

Gerade bei späteren Fragen zum Zustandekommen eines Maklervertrags, zu Widerrufsfristen, zur Wirksamkeit von Zustimmungserklärungen oder zur Durchsetzung von Provisionsansprüchen kann diese Dokumentation von erheblicher Bedeutung sein.

Empfehlung zur Archivierung der Widerrufsdokumentation

Wir empfehlen, die automatisch erzeugten Widerrufsbestätigungen sowie die zugehörigen Dokumentations-E-Mails dauerhaft zu archivieren.

Diese Unterlagen dokumentieren insbesondere:

Die Dokumentation stellt damit einen wichtigen Bestandteil der rechtlichen Nachweisführung dar und kann im Bedarfsfall wertvolle Unterstützung bei der Klärung von Vertrags-, Widerrufs- oder Provisionsfragen bieten.

Widerrufsbutton für bestehende Makler-Webseiten

Die neuen gesetzlichen Anforderungen nach § 356a BGB betreffen nicht nur CRM-Systeme und digitale Exposé-Prozesse. Je nach Aufbau und Gestaltung können auch bestehende Makler-Webseiten und digitale Vertragsstrecken von der neuen Widerrufsbutton-Pflicht betroffen sein.

Aus diesem Grund bieten wir neben der Integration in EXPOSÉ auch eine komfortable Lösung für bereits vorhandene Internetauftritte und Makler-Websites an.

Die Einbindung des Widerrufsbuttons erfolgt mit geringem technischem Aufwand und kann in bestehende Webseiten integriert werden, ohne dass umfangreiche Programmierarbeiten oder individuelle Eigenentwicklungen erforderlich sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

So erhalten Sie eine praxisgerechte Lösung für die Umsetzung der neuen Widerrufsbutton-Pflicht und können Ihre digitalen Vertrags- und Widerrufsprozesse effizient, transparent und rechtssicher gestalten.

Fazit

Ihre Vorteile mit dem Cloud-Widerrufsbutton

Mit dem integrierten Widerrufsbutton erfüllen Sie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Eingehende Widerrufe werden automatisch bestätigt, dokumentiert und dem passenden Auftrag zugeordnet – ohne zusätzlichen Aufwand.

Cloud-Exposé mit integriertem Cloud-Widerrufsbutton für Immobilienmakler

Das Cloud-Exposé der Maklersoftware EXPOSÉ unterstützt Immobilienmakler seit vielen Jahren bei der digitalen und rechtssicheren Abwicklung von Exposé-Abrufen, Maklerverträgen und den gesetzlich erforderlichen Nachweisen. Sämtliche vertragsrelevanten Vorgänge werden automatisch dokumentiert und stehen jederzeit nachvollziehbar direkt in EXPOSÉ zur Verfügung.

Mit der Einführung der gesetzlichen Widerrufsbutton-Pflicht nach § 356a BGB wurde das Cloud-Exposé um einen vollständig integrierten Cloud-Widerrufsbutton erweitert. Dadurch erfüllen Immobilienmakler die aktuellen gesetzlichen Anforderungen ohne zusätzliche Software oder manuellen Verwaltungsaufwand.

Der gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsprozess erfolgt über eine zweistufige Button-Lösung:

  • „Vertrag widerrufen“ – Aufruf der Widerrufsfunktion

  • „Widerruf bestätigen“ – rechtskonforme Übermittlung der Widerrufserklärung

Darüber hinaus dokumentiert EXPOSÉ automatisch alle wesentlichen Informationen rund um den digitalen Vertragsabschluss und den gesamten Widerrufsprozess, unter anderem:

  • Exposé-Abrufe mit Datum und Uhrzeit

  • Vertragsrelevante Bestätigungen und Zustimmungen

  • Zustimmung zum digitalen Erhalt der Widerrufsbelehrung

  • Nachweis des Zugangs der digitalen Widerrufsbelehrung

  • Elektronisch übermittelte Widerrufserklärungen

  • Automatische Eingangsbestätigungen

  • Nachweise für Vertragsschluss und Provisionsansprüche

Alle Dokumente, Bestätigungen und Nachweise werden automatisch im integrierten Dokumentenmanagementsystem (DMS) von EXPOSÉ archiviert und können jederzeit direkt innerhalb der Software eingesehen werden.

Mit dem Cloud-Exposé und dem integrierten Cloud-Widerrufsbutton erhalten Immobilienmakler eine zentrale Lösung für digitale Exposé-Abrufe, rechtssichere Maklerverträge, den gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsprozess sowie eine lückenlose Dokumentation sämtlicher vertragsrelevanter Vorgänge – vollständig automatisiert und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Welche Immobilienmakler sind betroffen?

  • Immobilienmakler mit eigener Website
  • Immobilienmakler mit Online-Exposé
  • Immobilienmakler mit CRM-System
  • Immobilienmakler mit digitalen Maklerverträgen
  • Immobilienmakler mit Cloud-Exposés

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Auf unserer Cloud-Exposé-Seite finden Sie ausführliche Informationen zum digitalen Exposé-Versand, elektronischen Maklerverträgen, Nachweisführungen sowie vielen weiteren Funktionen unserer Cloud-Lösung.

Vorteile des Cloud-Exposés für Makler

Vorteile des Cloud-Widerrufsbuttons

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* Hinweis: Wir erstellen die Software und Funktionen nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch können Gesetzesänderungen, Musterurteile oder Unkenntniss zur Änderungen von Rahmenbedingungen führen, für die wir keine Gewähr übernehmen können. Jeder Makler ist selbst verantwortlich die Rechtssicherheit seines Wirkens und Handelns zu prüfen.