EXPOSÉ nimmt Ihnen die organisatorischen Schritte zur Widerrufsbelehrung, Nachweis und Belehrung ab!
Die Provisionssicherung mit ordentlicher Widerrufsbelehrung, Nachweise des Maklervertrages ist für die Immobilienmakler in Deutschland mit immer mehr Aufwand verbunden, der es nicht so einfach macht, Ihren Kunden Exposés bzw. Unterlagen zukommen zu lassen, ohne dabei vielleicht die Provision anfechtbar zu machen oder gegen die geltende DSGVO zu verstoßen.
Zu den Änderungen zählt unter anderen das 2014 in Kraft getretene Widerrufsrecht für Immobilienkäufer oder aber die im Jahr 2020 geänderten Richtlinien für den Verkauf von Wohnungen oder Häusern an private Endkunden.
Hier wird im Detail geregelt, in welcher Form zum Beispiel die Widerrufsbelehrung überreicht werden muss; -dass die zu zahlenden Provisionen bei privaten Objekten im Regelfall geteilt werden (Verkäufer 50% / Käufer 50%) und die Provision hierbei vor Zusendung eines Angebotes dem Käufer genannt werden muss. Ebenfalls ist festgelegt, in welcher Form die Beauftragung des Maklers zu erfolgen hat.
Erschwerend kam dann durch das BGH (Az. I ZR 169/19) Urteil hinzu, dass der Makler nachweisen muss, dass die Widerrufsbelehrung in Papierform übergeben wurde, anderenfalls droht auch rückwirkender Provisionsverlust.
Nur im Ausnahmefall und nur wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, könne die Übermittlung der Widerrufsbelehrung auch auf einem anderen „dauerhaften Datenträger“ erfolgen, also beispielsweise per Email.
Um alle aktuellen Anforderungen mit der Maklersoftware sicher umsetzen können, gibt es in EXPOSÉ X und EXPOSÉ commercial das Cloud-Exposé. Makler senden zukünftig nur noch eine E-Mail mit dem Link zu dem in der Cloud gespeicherten Exposé. Hierbei wird auch unterschieden, ob es ich um Immobilien für private Endkunden handelt oder aber Investment-Objekte bzw. Gewerbe-Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Jede Immobilien-Art kann bei bestmöglicher Absicherung und Abruf-Protokollierung für den Makler über das Cloud-Exposé mit unterschiedlicher Protokollierung angeboten werden.
Für den ordentlichen Abschluss des Maklervertrages gibt es aktuell 16 verschiedene Cloud Formulare, die optional auch nach Kundenvorgabe angepasst werden können.
Je nach Immobilienart und Geschäftsmodell können diese Cloud Formulare für jedes Objekt individuell vorgegeben werden. Der Makler kann so, ohne Unterbrechnung des Workflows Privatimmobilien zum Kauf, Mietwohnungen, gewerbliche Vermietungen, gewerblichen Verkauf oder provisionsfreie Immobilien anbieten. Selbstverständlich gibt es zu jedem einzelnen Exposéabruf über das Cloud Exposé auch einen entsprechenden Nachweis, der sich automatisch beim gebuchten Nachweis in der Maklersoftware einträgt.
Selbstverständlich lässt sich auch der klassische Weg, durch Versenden von Exposés als PDF mit der Software erledigen.
Nachdem die notwendigen Einstellungen in der Maklersoftware EXPOSÉ vorgenommen wurden, und das PDF Exposé in die Cloud geladen haben, selektiert der Makler die passenden Interessenten für ein Objekt und sendet den Interessenten das E-Mail Cloud-Exposé zu.
Interessenten können sich nun nicht mehr herausreden, sie hätten keine Informationen bekommen, denn der Makler erhält die Bestätigung für den Exposé Abruf mit Datum, Uhrzeit und IP Adresse direkt in die Maklersoftware EXPOSÉ übermittelt. Weiterhin erhalten Makler und Interessent zusätzlich eine E-Mail zur Bestätigung mit Auflistung der angekreuzten und bestätigten Optionen.
Weiterhin ist der Makler damit – auf einfachem Wege – den Anforderungen des Gesetzgebers nachgekommen und sichert sich den Provisionsanspruch so auf einfache Art und Weise ab.
EXPOSÉ übernimmt diese lästige und zeitraubende Tätigkeit für den Makler. Als Vorteil für den Makler muss dieser nicht jedem Interessenten ein einzelnes Exposé senden, was bei einem Exposé mit 10MB an z.B. 200 Interessenten schon 2 GB an Daten ausmacht. Nein Die Interessenten erhalten nur noch die E-Mail mit dem Link zum in der Cloud gespeicherten Exposé und damit bleibt dem Makler mehr Freiraum für umsatzfördernde Tätigkeiten.
Die automatische Bestätigungs E-Mail des Interessenten wird, ganz nebenbei, im DMS von EXPOSÉ abgelegt. Jederzeit kann sich der Makler diese direkt über die Maklersoftware EXPOSÉ im Original ansehen.
* Hinweis: Wir erstellen die Software und Funktionen nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch können Gesetzesänderungen, Musterurteile oder Unkenntniss zur Änderungen von Rahmenbedingungen führen, für die wir keine Gewähr übernehmen können. Jeder Makler ist selbst verantwortlich die Rechtssicherheit seines Wirkens und Handelns zu prüfen.
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