Fernabsatzgesetz? Schnappen Sie sich
EXPOSÉ nimmt Ihnen die organisatorischen Schritte zur Widerrufsbelehrung, Nachweis und Belehrung ab!
Für Immobilienmakler in Deutschland gestaltet sich die Provisionssicherung durch umfassende Widerrufsbelehrungen und die Nachweisführung des Maklervertrages zunehmend aufwendig. Die Herausforderung liegt darin, Exposés und Unterlagen rechtskonform an Kunden zu übermitteln, ohne die Provision zu gefährden oder gegen die DSGVO zu verstoßen. Das Widerrufsrecht für Immobilienkäufer, das 2014 eingeführt wurde, und die 2020 aktualisierten Richtlinien für den Verkauf von Wohnungen und Häusern an private Endkunden erschweren diese Prozesse zusätzlich. Hierbei wird beispielsweise festgelegt, wie die Widerrufsbelehrung präsentiert werden muss und dass die zu zahlenden Provisionen bei privaten Objekten im Regelfall zwischen Verkäufer (50%) und Käufer (50%) aufgeteilt werden. Zudem muss die Provision vor der Zusendung eines Angebotes dem Käufer genannt werden. Die Beauftragung des Maklers muss ebenfalls in einer definierten Form erfolgen.
Ein weiteres Hindernis entstand durch das BGH-Urteil (Az. I ZR 169/19), das vorschreibt, dass die Widerrufsbelehrung in Papierform übergeben werden muss, um rückwirkenden Provisionsverlust zu vermeiden. Nur im Ausnahmefall und mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers kann die Übermittlung der Widerrufsbelehrung auf einem anderen „dauerhaften Datenträger“, wie etwa per Email, erfolgen.
Mit der lokalen Maklersoftware und Unterstützung der Immobilien Cloud können Immobilienmakler diese komplexen Anforderungen wesentlich leichter bewältigen. Unsere Maklersoftware mit Cloud Ambindung bietet eine umfassende Lösung für die rechtskonforme Handhabung von Widerrufsbelehrungen und die sichere Provisionssicherung, was den administrativen Aufwand deutlich reduziert.
Um alle aktuellen Anforderungen mit der Maklersoftware sicher umsetzen können, gibt es in EXPOSÉ X und EXPOSÉ commercial das Cloud-Exposé. Makler senden zukünftig nur noch eine E-Mail mit dem Link zu dem in der Cloud gespeicherten Exposé. Hierbei wird auch unterschieden, ob es ich um Immobilien für private Endkunden handelt oder aber Investment-Objekte bzw. Gewerbe-Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Jede Immobilien-Art kann bei bestmöglicher Absicherung und Abruf-Protokollierung für den Makler über das Cloud-Exposé mit unterschiedlicher Protokollierung angeboten werden.
Für den ordentlichen Abschluss des Maklervertrages gibt es aktuell 16 verschiedene Cloud Formulare, die optional auch nach Kundenvorgabe angepasst werden können.
Je nach Immobilienart und Geschäftsmodell können diese Cloud Formulare für jedes Objekt individuell vorgegeben werden. Der Makler kann so, ohne Unterbrechnung des Workflows Privatimmobilien zum Kauf, Mietwohnungen, gewerbliche Vermietungen, gewerblichen Verkauf oder provisionsfreie Immobilien anbieten. Selbstverständlich gibt es zu jedem einzelnen Exposéabruf über das Cloud Exposé auch einen entsprechenden Nachweis, der sich automatisch beim gebuchten Nachweis in der Maklersoftware einträgt.
Selbstverständlich lässt sich auch der klassische Weg, durch Versenden von Exposés als PDF mit der Software erledigen.
Nachdem die notwendigen Einstellungen in der Maklersoftware EXPOSÉ vorgenommen wurden, und das PDF Exposé in die Cloud geladen haben, selektiert der Makler die passenden Interessenten für ein Objekt und sendet den Interessenten das E-Mail Cloud-Exposé zu.
1. Der Interessent erhält die E-Mail mit einer kurzen Vorschau (Bild und Eckdaten) und den Link zum Öffnen des PDF Exposés, welches dann zum Cloud Server führt.
Durch Klick auf den roten Schalter „PDF Exposé hier öffnen“ gelangt der Interessent zur Bestätigungsseite des Cloud Servers.
2. Nach Klick auf den roten Schalter „PDF Exposé hier öffnen“ gelangt der Interessent auf die Cloud Vertrags-WEB Seite, wo dieser durch Ankreuzen der Checkboxen, die notwendigen Vertragsbestandteile bestätigt. Der Makler hat dadurch einen zusätzlichen Nachweis, dass der Interessent das Exposé auch erhalten und die Vertragsbestandteile bestätigt hat.
Interessenten können sich nun nicht mehr herausreden, sie hätten keine Informationen bekommen, denn der Makler erhält die Bestätigung für den Exposé Abruf mit Datum, Uhrzeit und IP Adresse direkt in die Maklersoftware EXPOSÉ übermittelt. Weiterhin erhalten Makler und Interessent zusätzlich eine E-Mail zur Bestätigung mit Auflistung der angekreuzten und bestätigten Optionen.
Weiterhin ist der Makler damit – auf einfachem Wege – den Anforderungen des Gesetzgebers nachgekommen und sichert sich den Provisionsanspruch so auf einfache Art und Weise ab.
EXPOSÉ übernimmt diese lästige und zeitraubende Tätigkeit für den Makler. Als Vorteil für den Makler muss dieser nicht jedem Interessenten ein einzelnes Exposé senden, was bei einem Exposé mit 10MB an z.B. 200 Interessenten schon 2 GB an Daten ausmacht. Nein Die Interessenten erhalten nur noch die E-Mail mit dem Link zum in der Cloud gespeicherten Exposé und damit bleibt dem Makler mehr Freiraum für umsatzfördernde Tätigkeiten.
Die automatische Bestätigungs E-Mail des Interessenten wird, ganz nebenbei, im DMS von EXPOSÉ abgelegt. Jederzeit kann sich der Makler diese direkt über die Maklersoftware EXPOSÉ im Original ansehen.
* Hinweis: Wir erstellen die Software und Funktionen nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch können Gesetzesänderungen, Musterurteile oder Unkenntniss zur Änderungen von Rahmenbedingungen führen, für die wir keine Gewähr übernehmen können. Jeder Makler ist selbst verantwortlich die Rechtssicherheit seines Wirkens und Handelns zu prüfen.
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