Fernabsatzgesetz? Schnappen Sie sich
EXPOSÉ nimmt Ihnen die organisatorischen Schritte zur Widerrufsbelehrung, Nachweis und Belehrung ab!
Für Immobilienmakler in Deutschland wird die Provisionssicherung zunehmend komplexer, da umfassende Widerrufsbelehrungen und die detaillierte Nachweisführung des Maklervertrages erforderlich sind. Die Herausforderung besteht darin, Exposés und Unterlagen mithilfe einer effizienten Maklersoftware rechtskonform an Kunden zu übermitteln, ohne die Provision zu gefährden oder gegen die DSGVO zu verstoßen. Das 2014 eingeführte Widerrufsrecht für Immobilienkäufer und die 2020 aktualisierten Richtlinien für Immobilienverkäufe an private Kunden erschweren diese Prozesse zusätzlich. Diese Richtlinien legen fest, wie die Widerrufsbelehrung präsentiert werden muss und dass die Provision bei privaten Verkäufen in der Regel zwischen Verkäufer (50%) und Käufer (50%) aufgeteilt wird. Auch muss die Provision dem Käufer vor der Zusendung eines Angebots genannt werden, und die Beauftragung des Maklers muss in einer definierten Form erfolgen.
Ein weiteres Hindernis entstand durch das BGH-Urteil (Az. I ZR 169/19), das verlangt, die Widerrufsbelehrung in Papierform zu übergeben, um rückwirkenden Provisionsverlust zu vermeiden. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers kann die Übermittlung der Widerrufsbelehrung auf einem anderen „dauerhaften Datenträger“, wie etwa per E-Mail, erfolgen.
Hier kommt unsere spezialisierte Maklersoftware ins Spiel. Mit der lokalen Maklersoftware, die über eine Immobilien Cloud angebunden ist, können Immobilienmakler diese komplexen Anforderungen wesentlich leichter bewältigen. Unsere Maklersoftware bietet eine umfassende Lösung für die rechtskonforme Handhabung von Widerrufsbelehrungen und die sichere Provisionssicherung, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert.
Um alle aktuellen Anforderungen mit der Maklersoftware sicher umsetzen können, gibt es in EXPOSÉ X und EXPOSÉ commercial das Cloud-Exposé. Makler senden zukünftig nur noch eine E-Mail mit dem Link zu dem in der Cloud gespeicherten Exposé. Hierbei wird auch unterschieden, ob es ich um Immobilien für private Endkunden handelt oder aber Investment-Objekte bzw. Gewerbe-Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Jede Immobilien-Art kann bei bestmöglicher Absicherung und Abruf-Protokollierung für den Makler über das Cloud-Exposé mit unterschiedlicher Protokollierung angeboten werden.
Für den ordentlichen Abschluss des Maklervertrages gibt es aktuell 16 verschiedene Cloud Formulare, die optional auch nach Kundenvorgabe angepasst werden können.
Je nach Immobilienart und Geschäftsmodell können diese Cloud Formulare für jedes Objekt individuell vorgegeben werden. Der Makler kann so, ohne Unterbrechnung des Workflows Privatimmobilien zum Kauf, Mietwohnungen, gewerbliche Vermietungen, gewerblichen Verkauf oder provisionsfreie Immobilien anbieten. Selbstverständlich gibt es zu jedem einzelnen Exposéabruf über das Cloud Exposé auch einen entsprechenden Nachweis, der sich automatisch beim gebuchten Nachweis in der Maklersoftware einträgt.
Selbstverständlich lässt sich auch der klassische Weg, durch Versenden von Exposés als PDF mit der Software erledigen.
Nachdem die notwendigen Einstellungen in der Maklersoftware EXPOSÉ vorgenommen wurden, und das PDF Exposé in die Cloud geladen haben, selektiert der Makler die passenden Interessenten für ein Objekt und sendet den Interessenten das E-Mail Cloud-Exposé zu.
1. Der Interessent erhält die E-Mail mit einer kurzen Vorschau (Bild und Eckdaten) und den Link zum Öffnen des PDF Exposés, welches dann zum Cloud Server führt.
Durch Klick auf den roten Schalter „PDF Exposé hier öffnen“ gelangt der Interessent zur Bestätigungsseite des Cloud Servers.
2. Nach Klick auf den roten Schalter „PDF Exposé hier öffnen“ gelangt der Interessent auf die Cloud Vertrags-WEB Seite, wo dieser durch Ankreuzen der Checkboxen, die notwendigen Vertragsbestandteile bestätigt. Der Makler hat dadurch einen zusätzlichen Nachweis, dass der Interessent das Exposé auch erhalten und die Vertragsbestandteile bestätigt hat.
Mit der Maklersoftware EXPOSÉ können Immobilienmakler sicherstellen, dass Interessenten alle erforderlichen Informationen erhalten haben. Der Makler bekommt eine Bestätigung für den Abruf des Exposés mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse direkt in die Software übermittelt. Zudem erhalten sowohl der Makler als auch der Interessent eine Bestätigungs-E-Mail, die die angekreuzten und bestätigten Optionen auflistet.
Diese Funktionen ermöglichen es dem Makler, auf einfache Weise den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und seinen Provisionsanspruch zuverlässig abzusichern. EXPOSÉ übernimmt diese ansonsten lästige und zeitaufwändige Aufgabe für den Makler. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Makler nicht mehr jedem Interessenten das Exposé einzeln senden muss. Bei einer Dateigröße von 10 MB pro Exposé und 200 Interessenten würden dies 2 GB an Datenverkehr bedeuten. Stattdessen erhalten die Interessenten eine E-Mail mit einem Link zum in der Cloud gespeicherten Exposé, was dem Makler mehr Zeit für umsatzsteigernde Tätigkeiten lässt.
Zusätzlich wird die automatische Bestätigungs-E-Mail des Interessenten bequem im Dokumentenmanagementsystem (DMS) von EXPOSÉ abgelegt. Der Makler kann diese jederzeit direkt über die Maklersoftware EXPOSÉ im Original einsehen.
* Hinweis: Wir erstellen die Software und Funktionen nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch können Gesetzesänderungen, Musterurteile oder Unkenntniss zur Änderungen von Rahmenbedingungen führen, für die wir keine Gewähr übernehmen können. Jeder Makler ist selbst verantwortlich die Rechtssicherheit seines Wirkens und Handelns zu prüfen.
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